Gesund & Vital Gesundheitswesen
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Gesundheitswesen

Teilnahmebescheinigungen für Gesundheitskurse
Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben. Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V. Wir bitten Sie, direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird.

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