Gesundheitswissen
Teilnahmebescheinigungen für Gesundheitskurse
Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben. Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V. Wir bitten Sie, direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird.
| – | Titel | Beginn | Ort | Nr. |
|---|---|---|---|---|
| Wenn der Körper Grenzen setzt - Wege zu mehr Stärke und Zuversicht |
Fr. 27.11.2026,
17.00 Uhr |
GS; BBS Am Stadtgarten; Raum 021 | AE16G10 |