Niedersächsische Volkshochschulen zu ihren gesundheitsfördernden Kursangeboten

Ihre Volkshochschulen bieten Ihnen mit großer Fachkompetenz und hohem Engagement qualitätsgesicherte Kursangebote im Bereich der Primärprävention an.
Aufgrund des neuen zentralen Anerkennungsverfahrens und der veränderten Rahmenbedingungen ist die Anzahl der durch Krankenkassen bezuschussungs fähigen Kurse teils deutlich zurückgegangen.
Ein Angebot im Rahmen des § 20 SGB V bereitzustellen ist mit Einführung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der die Personalressourcen einer öffentlich geförderten Einrichtung übersteigen kann.

Oberste Prämisse der niedersächsischen Volkshochschulen und ihres pädagogischen Personals ist es, ein qualitativ hochwertiges, thematisch vielfältiges und von qualifizierten Kursleitungen durchgeführtes gesundheitsförderndes Kursangebot für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer anzubieten.

Dieses Ziel hat für uns gegenüber einzelnen Angeboten, die mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand verbunden sind, Vorrang. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse bzw. an die Zentrale Prüfstelle Prävention. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.

Ihre niedersächsischen Volkshochschulen

 

Qualitätsstandards von Gesundheitskursen

Volkshochschulangebote streben eine erwachsenenpädagogisch sinnvolle, teilnehmerorientierte Kursgestaltung mit Ziel des „gelingenden Lernens“ an.
In den Lernangeboten der Gesundheitsbildung an Volkshochschulen werden die Sichtweisen, die individuellen Lebenserfahrungen und die Lern-
voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ggf. auch ihr physisches und psychisches Befinden, in die Lernprozesse einbezogen.
Im Sinne des lebenslangen Lernens bieten wir auch zahlreiche Fortführungsangebote an.
Die Einhaltung eines minutengenauen Stundenablaufs, wie ihn die Zentrale Prüfstelle Prävention in Anlehnung an den Leitfaden Prävention fordert, entspricht in der Praxis oft nicht diesem Ziel und unserem Bildungsverständnis. 

 

Teilnahmebescheinigungen für  Gesundheitskurse

Gerne stellen wir Ihnen nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung aus, wenn Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben.

Dies erfolgt ohne Bestätigung einer Prüfung nach § 20 SGB V, da unsere Kurse nicht bei der Zentralen Prüfstelle Prävention registriert sind. Wir bitten Sie, direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird.