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Das neue Urheberrecht - und was Sie als Lehrer/in bzw. Mitarbeiter/in in der Bildungsarbeit unbedingt beachten müssen

Am 1. September 2003 ist das neue Urheberrecht in Kraft getreten. Das betrifft auch den Medieneinsatz in der Schule bzw. alle Veranstaltungen, in denen es um nicht-öffentliche oder öffentliche Vorführungen geht.

Wir haben dazu eine Kurzinfo zusammengestellt. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, finden Sie den Gesetzestext unter: www.bmj.bund.de/ und weitere Informationen und Materialien unter: www.kulturrat.de/themen/Urheberrecht.htm

1. Privat ist privat- und sonst gar nichts
Das neue Urheberrecht definiert den privaten Medieneinsatz als das, was man auch landläufig unter "privat" versteht. Es geht um die persönliche Mediennutzung - quasi im "heimischen Wohnzimmer" -allein oder zusammen mit Menschen, die einem in direktem persönlichen Verhältnis verbunden sind, also z. B. Familienangehörige.

Für alle anderen Formen der Mediennutzung, zum Beispiel in der Schule und in der außerschulischen Bildung, benötigen Sie die entsprechende Erlaubnis der Urhebers oder Rechtsinhabers - und zwar unabhängig davon, ob es eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Vorführung ist. Er ist auch unerheblich, um welchen Medienträger es sich handelt z. B. Videokassette, DVD, Intranet, PC oder Laptop - und last but not least 16 mm Kopien.

Medien finden Sie am schnellsten und kostengünstigsten bei Ihrem Medienzentrum (z. B. Kreismedienzentrum in Goslar, Kreismedienzentrum in Osterode). Neben dem Entleih gibt es auch zunehmend die Möglichkeit dort lizensierte Multimedia-Produkte gegen Gebühren anzurufen. Alle anderen - vom Produzenten nicht lizensierte Produktionen - sind im Einsatz illegal. Das Vergehen wird strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt.

2. Scheißegal? - Nein, illegal!
Wäre es Ihnen gleichgültig, wenn jemand ihr Portemonnaie wegnimmt mit der Begründung - er brauche schnell Geld und Sie hätten doch sicher noch mehr? Es darf unterstellt werden, dass Sie sich zur Wehr setzen!

Vergleichbar damit ist das unerlaubte Kopieren, das Mitschneiden von Fernsehsendungen, das schnelle Scannen von Produkten, die einen Rechteinhaber haben, also jemandem gehören. Es handelt sich beim unerlaubten Kopieren schlicht um Diebstahl und einen Eingriff in die Rechte anderer - also der Hersteller und Produzenten. Und damit um einen Straftatbestand.

3. Mehr als ein Vernunftargument
Sie sollten aber nicht nur aus Angst vor Strafe korrekt beim Medieneinsatz handeln, sondern vor allem bedenken, welchen Schaden dieses Verhalten anrichtet. Das illegale Kopieren schädigt die Hersteller von Bildungsmedien und das in einer Zeit, in der die Marktsituation sowieso schon äußerst schwierig ist.

Wer also in den nächsten Jahren neue, qualitativ hochwertige, für den Unterricht spezifisch hergestellte Medien haben möchte (von der Videokassette bis zur Multimedia-Anwendung), der sollte sich dann konsequenterweise auch an die gesetzlichen Regelungen halten. Alle anderen Verhaltensweisen stellen eine Schädigung dar.

4. Und welche Ausnahmen gibt es?
Das Urheberrecht kennt bzgl. des legalen Einsatzes in der Schule von eigenen Mitschnitten nur wenige Ausnahmen:
  • Die Schulfunksendungen (§47 UrhG)
    Hier ist aber zu beachten, dass dieses Mitschnitte nur im Unterricht verwendet werden dürfen und spätestens am Ende des auf die Übertragung der Schulfunksendungen folgende Schuljahres gelöscht werden müssen. Und das: ohne wenn und aber...
  • das Herstellen von Kopien einzelner Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften (§53, Abs. 3 UrhG)
  • Datenbanken (§87 c Abs. 1 Ziff 3 UrhG)
5. Sie sind auf der sicheren Seite ... und haben etwas davon!
  • Wenn Sie nur Medien Ihres Medienzentrums oder ggf. direkt vom Produzenten/Hersteller bzw. vom Medienzentrum erworbene Vervielfältigungsstücke einsetzen,
  • damit die Entstehung neuer Multimedia-Entwicklungen unterstützen
  • und sich so eine Menge Ärger für Anwalts-, Gerichtskosten und Schadenersatzforderungen ersparen.
Links zum Urheberrecht
Auf der Internetseite http://remus.jura.uni-sb.de/comics/ gibt es für Jugendliche aufgemachte Comics zum Urheberrecht. Das Projekt Remus besteht seit 2001 und will schnelle Antworten auf Rechtsfragen zu Internet und Multimedia bieten.


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