Allgemeine Hinweise und Bedingungen für den Besuch der Kurse der Kreisvolkshochschule Goslar (Kvhs)Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,die Volkshochschule des Landkreises Goslar ist eine Einrichtung, die der Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung dient. Sie ist vom Niedersächsischen Kultusministerium als förderungsberechtigt im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) anerkannt. Die Kvhs wendet sich mit ihrem Bildungsprogramm an die gesamte Bevölkerung. Die Arbeit der Kvhs erfolgt überparteilich auf demokratischer Grundlage. Sie ist weder weltanschaulich noch religiös an eine bestimmte Richtung gebunden. Wir hoffen, dass unser Angebot Ihren Erwartungen entspricht und Sie gute Lernerfolge bei uns erzielen. Wir freuen uns auf ein harmonisches Miteinander. Dafür bedarf es jedoch einiger Regeln. Ihr Team der Kvhs Goslar Allgemeines Information Teilnahme Anmeldung Gebühren und Bezahlung Gebührenermäßigung Absage von Kursen seitens der vhs Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmende Abmeldungen von Kursen ohne Abmeldeschluss Abmeldungen von Kursen mit Abmeldeschluss Abmeldung von langfristigen Kursen (z. B. Schulabschlüssen) Hausordnung Versicherung Datenschutzgesetz Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Fragen und Antworten (FAQ) Allgmeines Angaben zu Gebühren und sonstigen Kosten im Programmheft, auf Internet-Seiten, E-Mails, Flyern und sonstigen Ankündigungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Für trotz größter Sorgfalt auftretende fehlerhafte Angaben, Druckfehler, technische Änderungen, Irrtum und deren Folgen wird jede Haftung ausgeschlossen.
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Information Sie können sich während der Öffnungszeiten persönlich
oder telefonisch über die angebotenen
Kurse beraten lassen. Für eine ausführliche Beratung
durch die Programmbereichsleitungen empfiehlt
sich eine vorherige Terminabsprache.
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TeilnahmeDie Kvhs ist eine Einrichtung der Weiterbildung, die
allen Erwachsenen und Jugendlichen offen steht.
Unsere Kurse können von allen Interessierten
besucht werden, die sich ordnungsgemäß anmelden
und die Kursgebühren bezahlen. Das Recht
zur Teilnahme ist nicht übertragbar.
Die Benutzung von Handys und Aufzeichnungsgeräten während des Unterrichtes ist nicht gestattet außer mit ausdrücklicher Erlaubnis des Dozenten. In Prüfungssituationen sind Dozenten außerdem berechtigt, die Geräte aus Gründen der Fairness bis Prüfungsende sicher aufzubewahren. zurück zum Seitenanfang
AnmeldungIhre Anmeldung für einen Kvhs-Kurs benötigen wir
schriftlich vor Beginn der Veranstaltung:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist und Sie zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet. In der Regel versenden wir keine Anmeldebestätigungen. Diese sind nur bei Bildungsurlauben und Seminaren mit Unterkunft und Verpflegung üblich. Unregelmäßiger Besuch einer Veranstaltung oder vorzeitiger Abbruch führen grundsätzlich nicht zu einer Verminderung bzw. Rückzahlung der Gebühren. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes in voller Höhe. Wenn Sie ohne Entschuldigung am ersten Unterrichtstag fehlen, behalten wir uns vor, Ihren Platz gleich neu zu vergeben. zurück zum Seitenanfang
Gebühren und Bezahlung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kvhs
werden Gebühren nach den Bestimmungen einer
Gebührenordnung erhoben, die der Kreistag des
Landkreises Goslar beschlossen hat. Der
Beschluss erfolgte aufgrund §§ 5, 7 und 36(1) der
Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und
§§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
(NKAG). Damit die Kreiskasse Goslar Ihre Gebühren schnell und fehlerfrei verbuchen kann, zahlen Sie bitte erst, wenn Sie von uns mit dem Gebührenbescheid dazu aufgefordert werden. Ganz bequem ist das für Sie, wenn Sie uns auf der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese erlischt, wenn die Gebühr abgebucht wurde. Wenn Sie jedoch direkt überweisen wollen, dann bitte
Die bei einigen Kursen angebotene Ratenzahlung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. zurück zum Seitenanfang
GebührenermäßigungWenn Sie Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,
erhalten Sie bei Vorlage des amtlichen Nachwieses
eine Ermäßigung von 50 %, wenn
Sie Wehrpflichtiger, Ersatzdienstleistender oder zu
100% schwerbehindert sind, erhalten Sie auf Nachweis
eine Ermäßigung von 20 %.
Die Ermäßigung wird jeweils auf den unterrichtsbezogenen Anteil der Kursgebühr gewährt, sofern die Kurse nicht durch besonderen Hinweis (*) gekennzeichnet sind und die im Programmheft ausgedruckte Gebühr mindestens 10,00 € beträgt. Die Gebührenermäßigung beantragen Sie bitte gleichzeitig mit der Anmeldung. Nach Beendigung des Kurses oder im Mahnverfahren kann eine Gebührenermäßigung nicht mehr gewährt werden. Bei einer Online-Anmeldung können Sie Ihren Ermäßigungswunsch im Kommentarfeld eintragen. Den Nachweis schicken Sie dann bitte schnellstmöglich mit Angabe der Kursnummer per Post oder Fax an die entsprechende Geschäftsstelle. Ausgenommen von den Gebührenermäßigungen sind alle Kurse "Deutsch als Fremdsprache" in Clausthal-Zellerfeld. zurück zum Seitenanfang
Absage von Kursen seitens der vhs
Die Kvhs kann Kurse absetzen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder nicht stattfinden, erhalten Sie nach Möglichkeit im Vorfeld eine Nachricht.
Ein Kurs kann auch wegen Ausfall der Kursleitung oder aus technisch bedingten Gründen abgesetzt oder seine Dauer verkürzt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren gemäß der Gebührenordnung (d. h., entsprechend der Anzahl der nicht geleisteten Unterrichtsstunden) erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Kvhs sind ausgeschlossen. zurück zum Seitenanfang
Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmende
Eine Abmeldung muss schriftlich bei der Geschäftstelle der Kvhs in Goslar oder bei der zuständigen Außenstelle erfolgen. Sie zahlen keine Kursgebühr, wenn die Abmeldung vor Beginn der Veranstaltung bzw. bis zum angegebenen Abmeldeschluss bei uns vorliegt. Abmeldungen bei der Kursleitung werden von der Kvhs nicht akzeptiert.
Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht gültig. Eine Abmeldung nach Einleitung des Mahnverfahrens oder nach Beendigung des Kurses wird grundsätzlich nicht akzeptiert. zurück zum Seitenanfang
Abmeldungen von Kursen ohne Abmeldeschluss
Wir erkennen Ihre Abmeldung nur dann kostenfrei an, wenn sie vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei uns vorliegt.
Bei Abmeldungen unmittelbar nach dem ersten Veranstaltungstag erfolgt eine anteilige Gebührenberechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro. Bei Abmeldungen nach dem zweiten Veranstaltungstag erfolgt eine anteilige Gebührenberechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro bis zum Eingang der Abmeldung nur, wenn Sie aus Krankheitsgründen oder wegen beruflicher Verpflichtungen verhindert sind. Dies ist durch einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung vom Arbeitgeber) zu belegen. zurück zum Seitenanfang
Abmeldungen von Kursen mit Abmeldeschluss
Ist zu einem Kurs ein Abmeldeschluss angegeben, ist keine kostenfreie Abmeldung nach diesem Datum mehr möglich.
Es ist grundsätzlich die volle Kursgebühr zu zahlen. Bei Kursen mit Übernachtung und Verpflegung sind außerdem die der Kvhs entstehenden Stornierungskosten des Hotels und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. Sie zahlen lediglich eine Verwaltungsgebühr, wenn Sie die Anmeldung einer Ersatzperson vorlegen, die zu gleichen Bedingungen am Kurs teilnimmt. zurück zum Seitenanfang
Abmeldung von langfristigen Kursen (z. B. Schulabschlüssen)
Bei diesen Kursen gelten gesonderte Bedingungen, die Sie auf den jeweiligen Anmeldeformularen finden.
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HausordnungDie Kvhs ist Gast in allen Unterrichtsstätten. Bitte beachten Sie deshalb die jeweilige Hausordnung.
Unsere Dozenten möchten für Sie eine angenehme und motivierende Lernatmosphäre schaffen. Dies ist in seltenen Fällen nicht möglich, wenn der Kursverlauf durch einzelne Teilnehmende massiv gestört wird. Unsere Dozenten sind dann berechtigt, diese Teilnehmenden vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall wird die volle Kursgebühr erstattet. Das Rauchen ist per Gesetz ab dem 01.08.05 in Schulräumen und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. zurück zum Seitenanfang
VersicherungUnfälle sind unverzüglich der Kvhs zu melden. Für die Kursteilnehmenden besteht ein begrenzter nachrangiger Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs für Schülerunfälle. Eine darüber hinausgehende Haftung für Sachschäden, Diebstahl und Verlust wird in keinem Fall übernommen.
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DatenschutzgesetzPersönliche Daten werden für den internen Gebrauch elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
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