Allgemeine Hinweise und Bedingungen für den Besuch der Kurse der Kreisvolkshochschule Goslar (Kvhs)

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

die Volkshochschule des Landkreises Goslar ist eine Einrichtung, die der Erwachsenenbildung bzw. Weiterbildung dient. Sie ist vom Niedersächsischen Kultusministerium als förderungsberechtigt im Sinne des Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetzes (NEBG) anerkannt. Die Kvhs wendet sich mit ihrem Bildungsprogramm an die gesamte Bevölkerung. Die Arbeit der Kvhs erfolgt überparteilich auf demokratischer Grundlage. Sie ist weder weltanschaulich noch religiös an eine bestimmte Richtung gebunden.

Wir hoffen, dass unser Angebot Ihren Erwartungen entspricht und Sie gute Lernerfolge bei uns erzielen. Wir freuen uns auf ein harmonisches Miteinander. Dafür bedarf es jedoch einiger Regeln.

Ihr Team der Kvhs Goslar


Allgemeines
Information
Teilnahme
Anmeldung
Gebühren und Bezahlung
Gebührenermäßigung
Absage von Kursen seitens der vhs
Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmende
Abmeldungen von Kursen ohne Abmeldeschluss
Abmeldungen von Kursen mit Abmeldeschluss
Abmeldung von langfristigen Kursen (z. B. Schulabschlüssen)
Hausordnung
Versicherung
Datenschutzgesetz

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Fragen und Antworten (FAQ)



Allgmeines

Angaben zu Gebühren und sonstigen Kosten im Programmheft, auf Internet-Seiten, E-Mails, Flyern und sonstigen Ankündigungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Für trotz größter Sorgfalt auftretende fehlerhafte Angaben, Druckfehler, technische Änderungen, Irrtum und deren Folgen wird jede Haftung ausgeschlossen.

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Information

Sie können sich während der Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch über die angebotenen Kurse beraten lassen. Für eine ausführliche Beratung durch die Programmbereichsleitungen empfiehlt sich eine vorherige Terminabsprache.

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Teilnahme

Die Kvhs ist eine Einrichtung der Weiterbildung, die allen Erwachsenen und Jugendlichen offen steht. Unsere Kurse können von allen Interessierten besucht werden, die sich ordnungsgemäß anmelden und die Kursgebühren bezahlen. Das Recht zur Teilnahme ist nicht übertragbar.

Die Benutzung von Handys und Aufzeichnungsgeräten während des Unterrichtes ist nicht gestattet außer mit ausdrücklicher Erlaubnis des Dozenten. In Prüfungssituationen sind Dozenten außerdem berechtigt, die Geräte aus Gründen der Fairness bis Prüfungsende sicher aufzubewahren.

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Anmeldung

Ihre Anmeldung für einen Kvhs-Kurs benötigen wir schriftlich vor Beginn der Veranstaltung:
  • entweder mit den im Programmheft enthaltenen Anmeldevordrucken (Anmeldekarten oder Fax). Die Anmeldungen senden Sie bitte an jene Geschäftsstellen, in denen die Kurse durchgeführt werden oder
  • per E-Mail (kvhs@landkreis.goslar.de) oder
  • per Anmeldeformular auf unserer Homepage (www.vhs-goslar.de)
Durch diesen breiten und dezentralen Anmeldeservice - rund um die Uhr - können wir eine Bearbeitung streng nach zeitlichem Eingang nicht garantieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung verbindlich ist und Sie zur Zahlung der Kursgebühr verpflichtet.

In der Regel versenden wir keine Anmeldebestätigungen. Diese sind nur bei Bildungsurlauben und Seminaren mit Unterkunft und Verpflegung üblich.

Unregelmäßiger Besuch einer Veranstaltung oder vorzeitiger Abbruch führen grundsätzlich nicht zu einer Verminderung bzw. Rückzahlung der Gebühren. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung und befreit nicht von der Zahlung des Entgeltes in voller Höhe. Wenn Sie ohne Entschuldigung am ersten Unterrichtstag fehlen, behalten wir uns vor, Ihren Platz gleich neu zu vergeben.

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Gebühren und Bezahlung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kvhs werden Gebühren nach den Bestimmungen einer Gebührenordnung erhoben, die der Kreistag des Landkreises Goslar beschlossen hat. Der Beschluss erfolgte aufgrund §§ 5, 7 und 36(1) der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und §§ 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG).

Damit die Kreiskasse Goslar Ihre Gebühren schnell und fehlerfrei verbuchen kann, zahlen Sie bitte erst, wenn Sie von uns mit dem Gebührenbescheid dazu aufgefordert werden. Ganz bequem ist das für Sie, wenn Sie uns auf der Anmeldung eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese erlischt, wenn die Gebühr abgebucht wurde.

Wenn Sie jedoch direkt überweisen wollen, dann bitte
  • mit dem vorbereiteten Überweisungsformular auf dem Gebührenbescheid
  • zum genannten Fälligkeitstermin
  • an die Kreiskasse Goslar
    BLZ: 268 500 01
    Konto-Nr.: 5300 1400
    Sparkasse Goslar/Harz
Bei Verwendung eines anderen Überweisungsformulares geben Sie bitte unbedingt das Kassenzeichen (vgl. Gebührenbescheid) an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Sie bei Nichteinhaltung des Fälligkeitstermins keine Zahlungserinnerung erhalten. Die Kreiskasse erstellt in diesem Fall eine gebührenpflichtige Mahnung.

Die bei einigen Kursen angebotene Ratenzahlung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.


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Gebührenermäßigung

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten Sie bei Vorlage des amtlichen Nachwieses eine Ermäßigung von 50 %, wenn Sie Wehrpflichtiger, Ersatzdienstleistender oder zu 100% schwerbehindert sind, erhalten Sie auf Nachweis eine Ermäßigung von 20 %.

Die Ermäßigung wird jeweils auf den unterrichtsbezogenen Anteil der Kursgebühr gewährt, sofern die Kurse nicht durch besonderen Hinweis (*) gekennzeichnet sind und die im Programmheft ausgedruckte Gebühr mindestens 10,00 € beträgt.

Die Gebührenermäßigung beantragen Sie bitte gleichzeitig mit der Anmeldung. Nach Beendigung des Kurses oder im Mahnverfahren kann eine Gebührenermäßigung nicht mehr gewährt werden.

Bei einer Online-Anmeldung können Sie Ihren Ermäßigungswunsch im Kommentarfeld eintragen. Den Nachweis schicken Sie dann bitte schnellstmöglich mit Angabe der Kursnummer per Post oder Fax an die entsprechende Geschäftsstelle.

Ausgenommen von den Gebührenermäßigungen sind alle Kurse "Deutsch als Fremdsprache" in Clausthal-Zellerfeld.

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Absage von Kursen seitens der vhs

Die Kvhs kann Kurse absetzen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte eine Veranstaltung bereits ausgebucht sein oder nicht stattfinden, erhalten Sie nach Möglichkeit im Vorfeld eine Nachricht.

Ein Kurs kann auch wegen Ausfall der Kursleitung oder aus technisch bedingten Gründen abgesetzt oder seine Dauer verkürzt werden. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren gemäß der Gebührenordnung (d. h., entsprechend der Anzahl der nicht geleisteten Unterrichtsstunden) erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Kvhs sind ausgeschlossen.

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Rücktritt von Veranstaltungen durch Teilnehmende

Eine Abmeldung muss schriftlich bei der Geschäftstelle der Kvhs in Goslar oder bei der zuständigen Außenstelle erfolgen. Sie zahlen keine Kursgebühr, wenn die Abmeldung vor Beginn der Veranstaltung bzw. bis zum angegebenen Abmeldeschluss bei uns vorliegt. Abmeldungen bei der Kursleitung werden von der Kvhs nicht akzeptiert.

Abmeldungen bei der Kursleitung sind nicht gültig.
Eine Abmeldung nach Einleitung des Mahnverfahrens oder nach Beendigung des Kurses wird grundsätzlich nicht akzeptiert.

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Abmeldungen von Kursen ohne Abmeldeschluss

Wir erkennen Ihre Abmeldung nur dann kostenfrei an, wenn sie vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei uns vorliegt.

Bei Abmeldungen unmittelbar nach dem ersten Veranstaltungstag erfolgt eine anteilige Gebührenberechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2,50 Euro. Bei Abmeldungen nach dem zweiten Veranstaltungstag erfolgt eine anteilige Gebührenberechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro bis zum Eingang der Abmeldung nur, wenn Sie aus Krankheitsgründen oder wegen beruflicher Verpflichtungen verhindert sind. Dies ist durch einen Nachweis (z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung vom Arbeitgeber) zu belegen.

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Abmeldungen von Kursen mit Abmeldeschluss

Ist zu einem Kurs ein Abmeldeschluss angegeben, ist keine kostenfreie Abmeldung nach diesem Datum mehr möglich.

Es ist grundsätzlich die volle Kursgebühr zu zahlen. Bei Kursen mit Übernachtung und Verpflegung sind außerdem die der Kvhs entstehenden Stornierungskosten des Hotels und eine Verwaltungsgebühr zu zahlen.

Sie zahlen lediglich eine Verwaltungsgebühr, wenn Sie die Anmeldung einer Ersatzperson vorlegen, die zu gleichen Bedingungen am Kurs teilnimmt.

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Abmeldung von langfristigen Kursen (z. B. Schulabschlüssen)

Bei diesen Kursen gelten gesonderte Bedingungen, die Sie auf den jeweiligen Anmeldeformularen finden.

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Hausordnung

Die Kvhs ist Gast in allen Unterrichtsstätten. Bitte beachten Sie deshalb die jeweilige Hausordnung.

Unsere Dozenten möchten für Sie eine angenehme und motivierende Lernatmosphäre schaffen. Dies ist in seltenen Fällen nicht möglich, wenn der Kursverlauf durch einzelne Teilnehmende massiv gestört wird. Unsere Dozenten sind dann berechtigt, diese Teilnehmenden vom Kurs auszuschließen. In diesem Fall wird die volle Kursgebühr erstattet.

Das Rauchen ist per Gesetz ab dem 01.08.05 in Schulräumen und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
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Versicherung

Unfälle sind unverzüglich der Kvhs zu melden. Für die Kursteilnehmenden besteht ein begrenzter nachrangiger Unfallversicherungsschutz nach den Bestimmungen des Kommunalen Schadenausgleichs für Schülerunfälle. Eine darüber hinausgehende Haftung für Sachschäden, Diebstahl und Verlust wird in keinem Fall übernommen.
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Datenschutzgesetz

Persönliche Daten werden für den internen Gebrauch elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
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